Steuerterminkalender

24.06.

Sozialversicherungsbeiträge

Heute ist der Beitragsnachweis für Juni bei den Krankenversicherungen einzureichen. Spätestens am 26. Juni müssen die Junibeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.

10.07.

Steuern und (Vor-)Anmeldungen

  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Juni 2009 bei Monatszahlern und für das 2. Quartal 2009 bei Quartalszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für Juni 2009 bei Monatszahlern und für das 2. Quartal 2009 bei Quartalszahlern.
  • Aufsichtsratsteuer und Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen: Anmeldung und Abführung für das 2. Quartal 2009.

  • Getränkesteuer und Vergnügungssteuer: Die Zahlung für Juni 2009 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 13. Juli. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen ab 2007 sogar drei Tage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

15.07.

Hundesteuer

In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine. Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 20. Juli. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden keine Zuschläge und Zinsen berechnet. Die Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlung, Schecks müssen ab 2007 sogar drei Tage früher eingehen.

27.07.

Sozialversicherungsbeiträge

Heute ist der Beitragsnachweis für Juli bei den Krankenversicherungen einzureichen. Spätestens am 29. Juli müssen die Julibeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.

10.08.

Steuern und (Vor-)Anmeldungen

  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Juli 2009 bei Monatszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für Juli 2009 bei Monatszahlern und für das 2. Quartal 2009 bei Quartalszahlern mit Fristverlängerung.

  • Getränkesteuer und Vergnügungssteuer: Die Zahlung für Juli 2009 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 13. August. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen ab 2007 sogar drei Tage früher eingehen.
  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

17.08.

Steuern und Abgaben

  • Gewerbesteuer: Vorauszahlung für das 3. Quartal 2009.

  • Grundsteuer: Die Zahlung für das 3. Quartal 2009 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 20. August. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden keine Zuschläge und Zinsen berechnet. Die Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlung, Schecks müssen ab 2007 sogar drei Tage früher eingehen.